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Tiedemann & Partner PartGAnrufen: 04161 800 44 28, Erreichbar von 10:00 bis 14:00 Uhr, Mo bis Fr

Ablauf und Kosten

Was passiert nach Ihrer Anfrage, und wie rechnen wir ab?

Hier steht, wie eine Anfrage bei uns abläuft und wie die Kosten für Ihre Einrichtung zustande kommen.

Fragen zu Ihrem Fall?

Die Übersicht ersetzt kein Gespräch. Rufen Sie an, wir besprechen Ihre Situation.

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Ablauf

In vier Schritten zum Einsatz

  1. Schritt 1: Kontakt

    Telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular auf der Kontaktseite.

  2. Schritt 2: Gespräch

    Wir klären Bereich, Zeitraum, Dienste, benötigte Qualifikation und besondere Anforderungen.

  3. Schritt 3: Angebot

    Sie erfahren, wer den Einsatz übernehmen kann und welches Honorar anfällt, bevor es losgeht.

  4. Schritt 4: Beginn

    Der Einsatz startet zum vereinbarten Termin, abgestimmt mit Ihrer Einrichtung.

Kosten

Wer bezahlt?

Sie beauftragen uns als Einrichtung und zahlen das vereinbarte Honorar selbst. Wir rechnen nicht über Pflege- oder Krankenkassen ab.

Unsere Kosten sind fest kalkulierbar: Sie kennen sie, bevor der Einsatz beginnt. Den Preis nennen wir nach dem ersten Gespräch, abhängig von Umfang, Einsatzzeiten und Qualifikation.

Honorar

Was Sie bei den Kosten wissen sollten

  • Fest kalkulierbare Kosten
  • Keine Vermittlungskosten
  • Keine Lohnnebenkosten
  • Keine Fort- und Weiterbildungskosten
  • Umsatzsteuerbefreit nach UStG
  • Bis zu 100 % absetzbare Honorare

Steuerliche Aussagen bitte im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung prüfen.

Für wen

Wir arbeiten für Einrichtungen

  • Altenheime

    Schichten, Leitungsaufgaben und Qualitätsarbeit, wenn Ihr Dienstplan Lücken hat.

  • Stationäre Pflegedienste

    Examinierte Pflegefachkräfte, die nach Ihrem Pflegemodell und Ihrer Dokumentation arbeiten.

  • Ambulante Pflegedienste

    Verstärkung für Touren und für die 1:1 Betreuung, wenn Dienste unbesetzt bleiben.

Häufige Fragen zu Kosten

Was kostet ein Einsatz?

Wir nennen Ihnen den Preis nach dem ersten Gespräch, abhängig von Umfang, Einsatzzeiten und Qualifikation. Die Kosten sind fest kalkulierbar, Sie kennen sie vor Beginn.

Rechnen Sie mit Pflege- oder Krankenkassen ab?

Nein. Ihre Einrichtung zahlt das vereinbarte Honorar selbst. Eine Abrechnung über Pflege- oder Krankenkassen findet nicht statt.

Fallen Vermittlungskosten an?

Nein. Es fallen keine Vermittlungskosten, keine Lohnnebenkosten und keine Fort- und Weiterbildungskosten an.

Wie schnell können Sie unterstützen?

Rufen Sie an und schildern Sie die Situation. Wir sagen Ihnen im Gespräch, wer wann verfügbar ist.

Lassen Sie uns Ihre Situation durchgehen.

Am Telefon klären wir in wenigen Minuten, wer einspringen kann und welches Honorar anfällt.

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Pflegefachkraft und Seniorin im Gespräch auf dem Sofa, im Hintergrund ein heller Wohnraum
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